Corona Regeln für Führungen gültig ab 29.05.2021

  • Personen dürfen nur an Führungen teilnehmen, wenn sie zu einer der folgenden Gruppen gehören und vor Ort den entsprechenden Nachweis vorhalten können:

    • Vollständig Geimpfte (Vorlage des Impfnachweises)

    • Genesene (Vorlage des Genesungsnachweises, der nicht älter ist als 6 Monate)

    • Getestete (Vorlage eines offiziellen, negativen Testergebnisses, max. 24 h alt)

  • Gleiches gilt für die Gästeführerinnen und Gästeführer.

  • Um die Prüfung sachgemäß durchführen zu können, findet ihr in der Anlage Beispiele der Nachweise

  • Zusätzlich werden weiterhin Anwesenheitslisten geführt, in denen die Teilnehmenden ihre vollständigen Kontaktdaten eintragen müssen. Hier wird noch ergänzt ob der Gast geimpft, genesen oder offiziell negativ getestet ist.

  • Achtung: Bei Gruppenführungen, die durch einen externen Dienstleister oder durch private Gruppen gebucht sind, müsst ihr die Listen nicht führen, da uns der Dienstleiser/Gruppenleiter zusichert, dass alle genesen, geimpft oder getestet sind.

  • Die Bezahlung erfolgt möglichst kontaktlos oder abgezählt in bar in einem Briefumschlag

Wichtige Abstands- und Hygienemaßnahmen:

  • Abstandsgebot von 1,5 Metern unbedingt einhalten und während der Führung immer wieder kontrollieren (Ausnahme nur für Personen aus dem gleichen Hausstand)

  • Die Gäste müssen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 oder medizinisch) tragen und der Gästeführer muss nur Masken tragen, wo allgemeine Maskenpflicht herrscht.

  • Das Reichen von Gegenständen und Tastmodellen ist untersagt

Anlage 1:

Vorlage des Impfnachweises

Impfstoff „Comirnaty“ von Biontech/Pfizer:

  • 2 Impfstoffdosen

  • Aufkleber mit „Comirnaty +Chargennunmmer“ im Impfpass

  • Optimaler Schutz nach 14 Tagen nach der zweiten Impfung

Impfstoff COVID-19 Vaccine Moderna von Moderna:

  • 2 Impfstoffdosen

  • Aufkleber mit „Moderna + Chargennummer“

  • Optimaler Schutz nach 14 Tagen nach der zweiten Impfung

Impfstoff COVID-19Vaccine AstraZeneca) von AstraZeneca:

  • 2 Impfstoffdosen

  • Aufkleber „AstraZeneca+ Chargennummer“

Vorlage des Genesungsnachweises:

Vorlage eines offiziellen, negativen Testergebnisses, max. 24 h alt