Corona Regeln für Führungen gültig ab 29.05.2021
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Personen dürfen nur an Führungen teilnehmen, wenn sie zu einer der folgenden Gruppen gehören und vor Ort den entsprechenden Nachweis vorhalten können: - 
Vollständig Geimpfte (Vorlage des Impfnachweises) 
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Genesene (Vorlage des Genesungsnachweises, der nicht älter ist als 6 Monate) 
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Getestete (Vorlage eines offiziellen, negativen Testergebnisses, max. 24 h alt) 
 
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Gleiches gilt für die Gästeführerinnen und Gästeführer. 
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Um die Prüfung sachgemäß durchführen zu können, findet ihr in der Anlage Beispiele der Nachweise 
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Zusätzlich werden weiterhin Anwesenheitslisten geführt, in denen die Teilnehmenden ihre vollständigen Kontaktdaten eintragen müssen. Hier wird noch ergänzt ob der Gast geimpft, genesen oder offiziell negativ getestet ist. 
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Achtung: Bei Gruppenführungen, die durch einen externen Dienstleister oder durch private Gruppen gebucht sind, müsst ihr die Listen nicht führen, da uns der Dienstleiser/Gruppenleiter zusichert, dass alle genesen, geimpft oder getestet sind. 
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Die Bezahlung erfolgt möglichst kontaktlos oder abgezählt in bar in einem Briefumschlag 
Wichtige Abstands- und Hygienemaßnahmen:
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Abstandsgebot von 1,5 Metern unbedingt einhalten und während der Führung immer wieder kontrollieren (Ausnahme nur für Personen aus dem gleichen Hausstand) 
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Die Gäste müssen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 oder medizinisch) tragen und der Gästeführer muss nur Masken tragen, wo allgemeine Maskenpflicht herrscht. 
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Das Reichen von Gegenständen und Tastmodellen ist untersagt 
Anlage 1:
Vorlage des Impfnachweises
Impfstoff „Comirnaty“ von Biontech/Pfizer:
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2 Impfstoffdosen 
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Aufkleber mit „Comirnaty +Chargennunmmer“ im Impfpass 
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Optimaler Schutz nach 14 Tagen nach der zweiten Impfung 
Impfstoff COVID-19 Vaccine Moderna von Moderna:
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2 Impfstoffdosen 
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Aufkleber mit „Moderna + Chargennummer“ 
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Optimaler Schutz nach 14 Tagen nach der zweiten Impfung 
Impfstoff COVID-19Vaccine AstraZeneca) von AstraZeneca:
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2 Impfstoffdosen 
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Aufkleber „AstraZeneca+ Chargennummer“ 
Vorlage des Genesungsnachweises:
Vorlage eines offiziellen, negativen Testergebnisses, max. 24 h alt










 
